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Home Soziales Menschen mit Behinderungen Gleichstellung

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Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt

(Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz)

Für die Arbeitswelt wurde das Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Behinderung in einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz umgesetzt. Der Geltungsbereich umfasst das Arbeitsrecht, das Dienstrecht des Bundes sowie die übrige Arbeitswelt.

Das Diskriminierungsverbot aus dem Grund einer Behinderung gilt insbesondere:

  • bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung, Einstellung),
  • bei der Festsetzung des Entgelts,
  • bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen,
  • bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung,
  • beim beruflichen Aufstieg,
  • bei den sonstigen Arbeitsbedingungen,
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (diskriminierende Kündigungen oder Entlassungen können bei Gericht angefochten werden),
  • beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses,
  • bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen,
  • bei den Bedingungen für den Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit.

Mit dieser Novelle wird auch die Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf der Europäischen Kommission für den Bereich der Menschen mit Behinderungen in Bundeskompetenz umgesetzt.

Die Bestimmungen gelten nicht für jene Bereiche, die sich im Zuständigkeitsbereich der Länder befinden (Landes- und Gemeindebedienstete, Landarbeiter).

In einer Novelle in Kraft getreten am 1. Mai 2008 wurden die Rechte der Menschen mit Behinderung noch einmal verbessert (BGBl. I Nr. 67/2008).

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt [059988-0].

Auf der Internetplattform Gleich & gleich finden Sie darüber hinaus weitere wichtige Informationen zum Thema Gleichstellung.

Gedruckte Folder sowie das Heft EIN BLICK 8 - Gleichstellung mit Information zum Thema eine "Leichter-Lesen-Version" können Sie beim Broschürenservice des BMASK bestellen.