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Neue sozialversicherungsrechtliche VwGH Entscheidungen vom 14.04.2010
Versicherungspflicht oder Versicherungszugehörigkeit und Versicherungszuständigkeit§ 413 ASVG
VwGH 2008/08/0099 vom 14.4.2010
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verwaltungsverfahren über die Versicherungspflicht nach B-KUVG festgestellt, dass der Sache eine Angelegenheit der Versicherungszuständigkeit und Versicherungszugehörigkeit vorliegt.
Sachverhalt:
Der Beschäftigte hatte unmittelbar vor seiner Pensionierung ein kurzes dem B-KUVG unterliegendes Arbeitsverhältnis. Vor diesem Arbeitsverhältnis hatte er (über viele Jahre) dem ASVG unterliegende Beschäftigungsverhältnisse.
Nach seiner Pensionierung wurde die Versicherungspflicht nach § 1 Abs. 1 Z 18 lit. a B-KUVG festgestellt, da die Pension unmittelbar an ein dem B-KUVG unterliegendes Beschäftigungsverhältnis angeschlossen hatte.
Diese Entscheidung bekämpfte die betroffene Person mit dem Argument, dass eine derart kurze Versicherungszeit nach dem B-KUVG nicht dafür ausschlaggebend dafür sein sollte, dass nun, während des Pensionsbezuges, Krankenversicherung nach dem B-KUVG bestehe.
Das Ergebnis kurz zusammengefasst:
Dieser Streit betrifft in der Sache nicht die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung sondern es ist strittig, ob die Krankenversicherung von der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse oder von der mitbeteiligten Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten durchzuführen ist (eine Frage der Versicherungszuständigkeit) bzw. ob die Krankenversicherung dem ASVG oder nach dem B-KUVG eingetreten ist (eine Frage der Versicherungszugehörigkeit).
Da über die Versicherungszuständigkeit und Versicherungszugehörigkeit ein anderer Instanzenzug gilt, als für die Versicherungspflicht musste der erstinstanzliche Bescheid des Versicherungsträgers „aus der Welt geschafft" werden.
Es liegt nun am zuständigen Landeshauptmann, als erste Instanz eine Sachentscheidung über die Versicherungszuständigkeit und Versicherungszugehörigkeit zu treffen.






