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Im März 2007 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention On The Rights Of Persons With Disabilities), die die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen gewährleisten soll, vom Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz in New York unterzeichnet.
Das Übereinkommen konnte im Juli 2008 ratifiziert werden und trat am 26. Oktober 2008 in Kraft. Artikel 33 des Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, Strukturen auf nationaler Ebene zur Durchführung und Überwachung des Übereinkommens zu schaffen.
Der Bundesbehindertenbeirat wurde daher mit der zusätzlichen Aufgabe betraut, die Einhaltung der UN-Konvention zu überwachen. Gleichzeitig wurde zu seiner Unterstützung in der unmittelbaren Vollziehung ein Monitoringausschuss (§ 13 Bundesbehindertengesetz, BGBl. I Nr. 109/2008) eingerichtet.
Downloads:
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Der Beitrag des Behindertenanwaltes zum 1. Staatenbericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN- Behindertenkonvention
Beitrag der Behindertenanwaltschaft (PDF, 25 KB)
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Informationen über die Aufgaben des Behindertenanwaltes
Flyer (PDF, 606 KB)






