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Arbeitsmarkt und Europäische Union

EU Flagge
EU Flagge

Der österreichische Arbeitsmarkt ist von der Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf unterschiedliche Weise betroffen.

Die wirtschaftliche Integration

  • vereinfacht den Außenhandel
  • erhöht die Exportchancen der österreichischen Betriebe
  • schafft bzw. sichert Beschäftigung in Österreich
  • erhöht den Wettbewerb und
  • wirkt auf Produktivität und Innovationsverhalten.
  • Die Personenfreizügigkeit gestattet es allen UnionsbürgerInnen in allen Ländern der EU, einer Beschäftigung nachzugehen. (Ausnahme: Übergangsbestimmungen gegenüber den zwölf ab 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten)

Mit der Übertragung der Geldpolitik an die Europäische Zentralbank und der Verpflichtung zu restriktiver Budgetpolitik („Maastricht-Kriterien") werden die Anpassungsprozesse verstärkt durch Arbeitsmarktpolitik unterstützt. Sie ist in nationaler Zuständigkeit verblieben, aber die EU tritt hier koordinierend und fördernd in Erscheinung.

Im November 1997 hat der Europäische Rat von Luxemburg die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) auf den Weg gebracht. („Luxemburg-Prozess"). Die EBS basiert auf einem jährlichen Programm zur Planung, Begleitung, Überprüfung und Anpassung, um die nationalen Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu koordinieren. Bis 2004 wurden dazu „Nationale Aktionspläne für Beschäftigung (NAP)" erstellt.

2005 wurde die Lissabon Strategie einer Überprüfung unterzogen. Die Bemühungen sollen verstärkt auf die Entwicklung eines kräftigen und nachhaltigen Wachstums sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen konzentriert werden. Diese Neubelebung der Lissabon-Strategie führte zu einer vollständigen Überarbeitung der EBS. Mit der Reform 2005 wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie in den Lissabon-Prozess integriert und stützt sich auf vier Instrumente:

  • Die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung
    (Die Leitlinien werden jetzt zusammen mit den Leitlinien für die makroökonomische und die mikroökonomische Politik der EU für einen Zeitraum von drei Jahren als ein geschlossener Komplex vorgelegt);
  • Die Nationalen Reformprogramme (NRP) der einzelnen Länder;
  • Der Jahresbericht der Kommission über Wachstum und Beschäftigung.
    (Die von den 25 Mitgliedstaaten vorgelegten neuen nationalen Reformprogramme werden analysiert.)
  • Die Empfehlungen des Rates.

Die neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung soll nach 2010 auf bisher Erreichtem und gemachten Erfahrungen aufbauen. Am 3. März hat die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 vorgestellt, in deren Zentrum die Überwindung der Krise und die Vorbereitung der EU-Wirtschaft auf das nächste Jahrzehnt steht. Die Kommission hebt drei Schlüsselelemente hervor, die durch konkrete Maßnahmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen:

  • Intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft),
  • Nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit) und
  • Integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut).

1957 wurde der Europäische Sozialfonds (ESF) durch den Vertrag von Rom errichtet. Er ist die wichtigste Quelle der EU zur finanziellen Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Der ESF ist einer der vier Strukturfonds der EU, die eingerichtet wurden, um Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard abzubauen und die Gebiete in Europa zu fördern, die aus verschiedenen Gründen mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dies wird üblicherweise als „Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts" bezeichnet.