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Arbeitsmarktpolitik in Österreich: Grundzüge, Funktionen und Aufgaben

Im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) werden der Arbeitsmarktpolitik folgende Aufgaben zugewiesen:

  • zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit beizutragen und
  • unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze, und damit auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage hinzuwirken.

Die Ziele der österreichischen Arbeitsmarktpolitik sind:

  • die Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung
  • ältere ArbeitnehmerInnen länger im Erwerbsleben zu halten
  • aktive Maßnahmen zur Qualifizierung und Chancengleichheit zu treffen
  • die Transparenz am Arbeitsmarkt zu erhöhen
  • Humanressourcen zu entwickeln
  • Arbeitslose zu aktivieren und
  • Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Diese allgemeinen Zielsetzungen werden durch die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des Bundesministers konkretisiert. Sie gewichten den Einsatz von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu Gunsten definierter Personengruppen am Arbeitsmarkt.

Das Arbeitsmarktservice setzt diese arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben um. Das AMS wickelt aber auch die Auszahlung der finanziellen Mittel bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld etc.) ab. Dabei bilden die Vermittlung von Arbeitskräften und die materielle Existenzsicherung durch die Gewährung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe eine Einheit. Dadurch kommt der Grundsatz "Aktivierung vor passiver Leistungsgewährung" erfolgreich zum Tragen.

Die Gesetzlichen Grundlagen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik bilden:

  • Das Arbeitmarktservicegesetz - AMSG
  • das Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG
  • das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz - AMPFG
  • das Arbeitslosenversicherungsgesetz - ALVG
  • das Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG

und das Insolvenz – Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, und das Dienstleistungsscheckgesetz.