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Praktikanten/Praktikantinnen
Durch die Absolvierung von Praktika haben Schüler/innen, Studenten/Studentinnen und Fachhochschüler/innen die Möglichkeit, die Berufswirklichkeit kennen zu lernen und ihre theoretischen Kenntnisse zu erweitern.
Da die Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen in verschiedenen Erscheinungsformen erfolgt, ist die Rechtssituation von Praktikanten/Praktikantinnen nicht immer klar.
Im Gegensatz zur Praktikantentätigkeit im typischen „Ferienjob“, den Schüler/innen und Studenten/Studentinnen primär aus Gründen des Geldverdienens ausüben und wie herkömmliche Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines Volontariats in erster Linie zur Erweiterung und Anwendung von gelernten Kenntnissen in der Praxis sowie zum Erwerb von Fertigkeiten. Häufig werden in schulischen oder universitären Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplänen Pflichtpraktika zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben. Zudem zeigt die betriebliche Praxis in jüngster Zeit, dass verstärkt Akademiker/innen mit abgeschlossener (Fach)Hochschulausbildung in Form eines Praktikums in die Berufswelt einsteigen.
Allgemein kann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder als Ausbildungsverhältnis mit unterschiedlichen Rechtsfolgen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ausgestaltet sein. Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, so sind alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich des für den jeweiligen Betrieb geltenden Kollektivvertrages und der allenfalls anwendbaren Betriebsvereinbarungen anzuwenden. Freie Dienstverhältnisse und Ausbildungsverhältnisse unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Arbeitsrechts.
Welches Vertragsverhältnis vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Ausschlaggebend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung des Praktikums.
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Broschüre
Broschüre Praktikant/innen (PDF, 650 KB)






