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Ausländerbeschäftigung

Die Beschäftigung von AusländerInnen ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geregelt. Für die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist neben einer arbeitsmarktbehördlichen Genehmigung oder Bestätigung auch ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Das AuslBG wird von den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) vollzogen. Die Einreise und der Aufenthalt sind im Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geregelt. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesministerium für Inneres (BMI).

Auch die Neuzulassung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten unterliegt dem AuslBG, solange die in den Beitrittsverträgen festgelegten Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit angewendet werden. Es gibt jedoch eine Reihe von erleichternden Sonderregelungen.

Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.