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Ausländerbeschäftigung
Die Beschäftigung von AusländerInnen ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geregelt. Für die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist neben einer arbeitsmarktbehördlichen Genehmigung oder Bestätigung auch ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.Das AuslBG wird von den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) vollzogen. Die Einreise und der Aufenthalt sind im Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geregelt. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesministerium für Inneres (BMI).
Auch die Neuzulassung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten unterliegt dem AuslBG, solange die in den Beitrittsverträgen festgelegten Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit angewendet werden. Es gibt jedoch eine Reihe von erleichternden Sonderregelungen.
Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte finden Sie auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung.Downloads:
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Fachkräfte-Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung 2008 (PDF, 18 KB)
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Information Arbeitsmarktöffnung für die EU-8-MS seit 1.5.2011 (PDF, 129 KB)
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Information Übergangsregeln für Bulgarien und Rumänien bis 31.12.2013 (PDF, 147 KB)
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Au-pair Information / 2013 (PDF, 154 KB)
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Au-pair Mustervertrag / 2013 (PDF, 115 KB)
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Ausländische ForscherInnen in Österreich (PDF, 1020 KB)
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Ergänzung zu ausländischen ForscherInnen in Österreich (PDF, 12 KB)
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Information zur Rot-Weiß-Rot Karte / 2013 (PDF, 201 KB)
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Information Arbeitsmarktzugang für Schüler/-innen, Studierende und Studienabsolventen/-innen / 2013 (PDF, 159 KB)



