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Zielvorgaben des Bundesministers zur Durchführung der Arbeitsmarktpolitik an das AMS
Das Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59 Abs.2) verpflichtet den Bundesminister für Arbeits, soziales und Konsumentenschutz zur Veröffentlichung von Zielvorgaben in der Arbeitsmarktpolitik an das Arbeitsmarktservice (AMS). Ihre Gültigkeit erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Die aktuell geltenden Zielvorgaben wurden 2010 im Einvernehmen mit den Sozialpartnern dem AMS übermittelt und lauten in der Kurzfassung wie folgt:
- Spitzenposition des AMS im europäischen Vergleich halten
- Weiterentwicklung der Early Intervention (möglichst frühe Hilfe zur Vermeidung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit)
- Zielgruppenspezifische Förderung Chancengleichheit für bestimmte Personengruppen am Arbeitsmarkt: Frauen, Jugendliche, Ältere, MigrantInnen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Besondere Vorgaben für Management und Organisation des AMS:
Weiterentwicklung von Qualitätsstandards;
Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen;
Optimierung der Vereinbarungskultur zwischen AMS und KundInnen;
Qualitätsvermittlung;
Organisationsentwicklung mit verstärktem Ausbau der elektronischen Dienste des AMS. - Armutsbekämpfung
Downloads:
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Zielvorgaben der Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gem. § 59/2 AMSG.
Arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben 2010 (PDF, 328 KB)



