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Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz gliedert sich in folgende zwei große Bereiche:
1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
In diesem Bereich werden alle technischen und arbeitshygienischen Schutzvorschriften zusammengefasst. Hierzu gehört das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den dazu erlassenen Verordnungen.
Das ASchG stellt die Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer/innen in Österreich dar.
Arbeitsunfälle verursachen nicht nur viel Leid bei den Betroffenen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kosten (Personal-, Sachkosten, Ertrags-, Umsatzverluste, Gerichtskosten, Imageverlust).
Durch einen gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahr, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden.
Doch nicht nur die Arbeitgeber/innen treffen Pflichten, sondern auch die Arbeitnehmer/innen müssen an der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mitwirken.
Letztendlich bleiben aber die Arbeitgeber/innen dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter/innen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften entsprechend arbeiten.
Das ASchG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen. Das sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Auch überlassene Arbeitnehmer/innen fallen darunter. Für Mitarbeiter/innen von Bundes-, Landes- und Gemeindedienststellen, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in privaten Haushalten und für Heimarbeiter/innen gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
Arbeitgeber/innen müssen bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen und Arbeitsvorgängen, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie beim Einsatz der Arbeitnehmer/innen und bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen folgende allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umsetzen:
- Vermeidung von Risiken
- Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken
- Gefahrenbekämpfung an der Quelle
- Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit
- Berücksichtigung des Standes der Technik
- Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten
- Planung der Gefahrenverhütung
- Vorrang des allgemeinen Gefahrenschutzes vor dem Gefahrenschutz für die Einzelnen
- Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer/innen




