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Arbeitsstoffe
Der Begriff "Arbeitsstoffe" beschränkt sich nicht nur auf Chemikalien, sondern umfasst auch z.B. Holzstaub, Kunststoffe, Arzneimittel, Metallstäube, Kosmetika, Düngemittel, Lebensmittel und biologische Agenzien wie Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten.
Gefährliche Arbeitsstoffe sind
- explosionsgefährliche, brandgefährliche Arbeitsstoffe,
- gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sowie
- biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 und 4.
Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz werden der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen (Grenzwerte).
Arbeitgeber/innen müssen sich hinsichtlich aller verwendeten Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.
Weiters müssen sie die Eigenschaften der Arbeitsstoffe ermitteln und gefährliche Arbeitsstoffe einstufen sowie die Gefahren beurteilen, wobei im Zweifel Auskünfte der Hersteller oder Importeure eingeholt werden müssen (Evaluierung von Arbeitsstoffen).
Grundsätzlich sind eine strenge Ersatzpflicht sowie eine Meldepflicht und ein Verbot der Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe vorgesehen.



