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Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind dazu bestimmt, von Arbeitnehmer/innen benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen Gefahren bei der Arbeit zu schützen.
Grundsätzlich darf persönliche Schutzausrüstung erst dann eingesetzt werden, wenn alle kollektiven technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren ausgeschöpft sind und noch immer Restgefahren bestehen.
Dieses Prinzip findet sich in den Grundsätzen der Gefahrenverhütung. Ist jedoch eine PSA erforderlich, so ist diese von den Arbeitgeber/innnen auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen.
Zu den persönlichen Schutzausrüstungen zählen:
- Fuß- und Beinschutz
- Kopfschutz
- Augenschutz und Gesichtsschutz
- Gehörschützer
- Schutzhandschuhe
- Hautschutz
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
- Atemschutzgeräte
- Schutzkleidung



