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Konsolidierung: Ältere Menschen länger in Beschäftigung halten
06.03.2012Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Pensionen
Mit den von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen wird es gelingen, das tatsächliche Pensions-Antrittsalter spürbar anzuheben und damit die Ausgabendynamik bei den Pensionen zu stabilisieren. Die Dämpfung der Kosten im gesetzlichen Pensionssystem wird durch strukturelle Änderungen erreicht, wodurch ein längerer Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht wird. Die soziale Symmetrie konnte dabei bewahrt und eine höhere Beitragsgerechtigkeit erreicht werden. Ein wichtiger Hebel wird bei den Invaliditätspensionen angesetzt. Den Menschen werden mit intensivierten Rehabilitationsmaßnahmen und mit Hilfe der großen Arbeitsmarktoffensive neue Chancen eröffnet. Das Kontogutschriftmodell stellt eine echte Systemumstellung dar und macht unser kompliziertes Pensionssystem transparenter, fairer und übersichtlicher.
Im Bereich Arbeitsmarkt wurden zahlreiche strukturelle Maßnahmen vereinbart, u.a. eine große Arbeitsmarktoffensive für gesundheitlich eingeschränkte Menschen und Ältere. In Summe werden für die Arbeitsmarktoffensive über 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werden 195.000 ältere und gesundheitlich eingeschränkte ArbeitnehmerInnen unterstützt, um länger im Erwerbsleben zubleiben. Weitere Maßnahmen: Arbeitgeber müssen in Zukunft bei Auflösung von Dienstverhältnissen eine Auflösungsabgabe in Höhe von 110 Euro leisten (Ausnahme: befristete Dienstverhältnisse bis 6 Monate). Die geblockte Altersteilzeit ist nur mehr mit der Einstellung einer Arbeitslosenersatzkraft möglich. Die kontinuierliche Altersteilzeit wird bis zum gesetzlichen Pensionsalter ermöglicht.
Ältere Menschen länger im Erwerbsleben halten
Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittalters ist eines der obersten Ziele der Bundesregierung. „Wir müssen schauen, dass wir ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger gesund im Erwerbsleben halten. Nur so ist es möglich, die Zahl der Frühpensionierungen zu verringern und Invaliditätspensionen vorzubeugen. Dann werden wir das Ziel, das tatsächliche möglichst nahe an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen, auch erreichen", erklärt in diesem Zusammenhang Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Hundstorfer verweist auch auf die verstärkten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen. Die maßgeschneiderte Arbeitsmarktoffensive wird zum Teil aus den Einnahmen der neuen Auflösungsabgabe finanziert: Ab 2013 müssen alle DienstgeberInnen im Falle einer Kündigung eines Arbeitnehmers, einer Arbeitnehmerin einen Beitrag von 110 Euro an das AMS zahlen. Hundstorfer rechnet hier mit zusätzlichen Einnahmen von 50 Millionen Euro pro Jahr.
Pensionen – fair und sicher
Die Pensionen betreffend ist Sozialminister Hundstorfer überzeugt, dass vernünftig und mit vertretbarem Ergebnis verhandelt wurde, sowohl was die Landwirtschaft betrifft, als auch die Erhöhung der Pensionsbeiträge im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, oder die Anhebung der Höchstbemessungsgrundlage für ASVG-Versicherte, die zusätzlich zur bereits bisher durchgeführten jährlichen Valorisierung um 90 Euro angehoben wird. Betroffen davon sind zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. "Wir waren uns einig: Das ist ein verkraftbarer Teil", erklärt Hundstorfer.Bei den Pensionen weist der Sozialminister weiters auf ein Gesamtpaket hin. 2010 habe man mit den Beschlüssen der Regierung in Loipersdorf begonnen, an der Invaliditätspension zu arbeiten. Es wurde mit Maßnahmen wie "Fit 2 work", der Gesundheitsstraße, "Rehab vor Pension" begonnen gegenzusteuern. "Die eingeleiteten Maßnahmen haben dazu geführt hat, dass die Invaliditätspensions-Antritte im Vorjahr bereits um 5,2 Prozent gesunken ist."
Alle Menschen, die eine unbefristete Invaliditätspension haben, seien nicht von der Neuregelung betroffen, nur diejenigen, die eine befristete Invaliditätspension haben. "Wir müssen versuchen, diese Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Mit rascherer Rehab und frühzeitiger Umschulung wird sicher mehr erreicht als früher", ist Hundstorfer überzeugt. "Es geht darum, nicht weiter einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Drittel der Pensionsantritte aufgrund von Invalidität sind."
Bei der Langzeitversichertenregelung gibt es keine neuen Änderungen. Schon jetzt gibt es bei der Langzeitversichertenregelung einen Rückgang der Inanspruchnahme um 8,4 Prozent. Das hänge damit zusammen, dass der Nachkauf der Schulzeiten teurer wurde. 2014 werden sich die Zahlen im Bereich der Langzeitversichertenregelung weiter radikal verändern, da die Ersatzzeiten-Möglichkeiten wegfallen. Gelten müsse der aber auf jeden Fall der Vertrauensschutz. „Es geht nicht, dass man Menschen, die 45 Beitragsjahre hätten kurz vor Antritt der Langzeitversichertenregelung sage, das gibt es jetzt nicht mehr. Das ist nicht mein Politikverständnis", stellt Hundstorfer klar.
Was die Harmonisierung der Pensionssysteme mit dem Pensions-Konto betrifft, betont der Sozialminister: "Es gibt keine signifikanten Verlierer der Harmonisierung." Das Pensions-Konto gibt es seit 2005. Ein großer Vorteil sei die Transparenz, die Verluste würden minimiert. Man habe sich auf eine sehr komplexe Formel geeinigt. "Die Verluste von 2003 gibt es nicht mehr. Das ist Geschichte - es gibt keine Deckelung und eine sehr nachvollziehbare Formel", sagt Hundstorfer.




