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Erhebung Abschluss von Privatkrediten zeigt einige Mängel

03.01.2012 Banken auch bei der Vergabe von Krediten an Private wesentlich vorsichtiger.

Nachdem am 11.6.2010 das neue Verbraucherkreditgesetz mit zahlreichen Informationsvorschriften in Kraft getreten ist, hat das BMASK im heurigen Jahr eine Erhebung in Auftrag gegeben, inwieweit diese neuen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Auftrag lautete im Rahmen eines Mystery-Shoppings Kredite abzuschließen und anschließend vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Im Rahmen der Erhebung kam es im Frühjahr 2011 zu insgesamt 10 Vertragsabschlüssen mit nachfolgendem Rücktritt.

Da bei einer der Banken mehrere gravierende Mängel auftraten, wurden bei dieser Bank im Herbst 2011 5 weitere Kredite aufgenommen um zu überprüfen, ob die Mängel systematischer Natur sind.

Wesentlichste Ergebnisse der Erhebungen:

  • Die vorvertragliche Information war bei fast allen Banken insofern schlecht, als die KonsumentInnen in 14 der 15 Fälle trotz konkreter Nachfrage keinen Kreditvertragsentwurf erhielten. Das Europäische Standardinformationsblatt wurde in 9 von 15 Fällen nicht rechtzeitig übergeben. Damit wird einem der Hauptanliegen des neuen Gesetzes, nämlich der Möglichkeit einer vergleichenden Prüfung der Angebote, nicht ausreichend entsprochen!
  • Die nachgefragten Tilgungspläne wurden in 5 von 15 Fällen nicht übermittelt.
  • Die Vertragsrücktritte wurden in 4 von 15 Fällen nicht vollständig korrekt abgewickelt.
  • Am besten werden die gesetzlichen Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit umgesetzt, wobei einige Banken bei der Kreditvergabe aber sogar strenger sind, als es das Gesetz erfordern würde. Manchmal wurde bis hart an die Grenze des Privaten nachgefragt.
  • Bei den Kredit- und Versicherungskosten gibt es (auch innerhalb der einzelnen Banken) sehr große Unterschiede, die weder auf die Bonität des jeweiligen Kunden noch auf dessen Verhandlungsgeschick zurück geführt werden können, da die TesterInnen nicht den Auftrag hatten, die Konditionen zu verhandeln.
  • Bei den Erhebungen zeigte sich, dass eine der Banken die mit Abstand teuerste Bank war. Zudem kam es bei dieser Bank zu den meisten Gesetzesverstößen.

EMPFEHLUNGEN:

  • Für KonsumentInnen lohnt es sich jedenfalls, mehrere Angebote einzuholen, da die Bandbreiten der Nominalzinssätze und der Kosten für die Kreditversicherung sehr groß sind.
  • Kreditsuchende KonsumentInnen müssen sich auf intensive Befragungen vorbereiten - die Prüfung der Kreditwürdigkeit inkludiert manchmal auch einen Anruf beim Arbeitgeber!
  • Grundsätzlich ist der Effektivzins jener Zinssatz, der Vergleiche zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglichen soll. Wird aber eine verpflichtende Kreditversicherung in diesen Zinssatz nicht eingerechnet, verzerrt dies die wahren Kosten erheblich!
  • Jedenfalls auch immer die Kosten von Kreditversicherungen beachten; die Höhe dieser Kosten allenfalls verhandeln oder einen Kreditversicherungsvertrag bei einer billigeren Versicherung abschließen.
  • Bestehen Sie auf rechtzeitige Ausfolgung von Informationen wie dem Europäischen Standardinformationsblatt, einem Kreditvertragsentwurf oder einem Tilgungsplan, damit Sie sich die Konditionen in Ruhe überlegen können und unterschiedliche Angebote vergleichen können.