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Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Ein echter sozialpolitischer Fortschritt:
Während andere Länder das soziale Leistungsspektrum reduzieren, führte Österreich die BMS als Nachfolgerin der Sozialhilfe ein. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" ist die BMS nicht nur Schutz vor Armut, sondern vor allem ein wichtiger Schritt zurück ins Arbeitsleben.
Für grundlegende Fragen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung können Sie kostenlos das Sozialtelefon des BMASK unter 0800 / 20 16 11 (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr) kontaktieren. Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen gerne als erste AnsprechpartnerInnen zu Fragen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung.
Besuchen Sie unseren Online Ratgeber zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung.
ACHTUNG: Der Online Ratgeber dient nur zur ersten Orientierung. Er kann weder eine definitive Auskunft über Ihre Anspruchsberechtigung geben, noch können alle denkmöglichen Fälle und Fragestellungen vollständig abgedeckt werden. Die Einbringung eines Antrages auf eine BMS-Leistung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei den nachfolgenden Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung um allgemeine Auskünfte handelt, es in den einzelnen Bundesländern jedoch speziellere Regelungen geben kann.
In den nachfolgenden zum Download bereitstehenden Informationsmaterialien finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten zur BMS.



