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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung dar, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beiträgt. Es zählen dazu:
- Die Reformierung der bisherigen Sozialhilfe
- Eine wesentlich stärkere Anbindung an den Arbeitsmarkt
- Die Einbeziehung von LeistungsbezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz in die gesetzliche Krankenversicherung
- Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Anhebung der Nettoersatzrate und großzügigere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen)
Diese Frage in Gebärdensprache
Worin liegen grundsätzlich die Vorteile der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe?
Einheitliche Mindeststandards
Die bisherigen Sozialhilferichtsätze variieren sehr stark von Land zu Land. Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wurden für alle Anspruchsberechtigten zumindest dieselben Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen nach unten hin abgedichtet. Die Länder können zusätzlich Leistungen, welche über diesen Mindeststandard hinausgehen, gewähren.
Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit
Die (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit wird nach längerem BMS-Bezug unterstützt. Es wird ein „WiedereinsteigerInnenfreibetrag" vorgesehen, der natürlich auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme gewährt werden soll. Dieser bewirkt, dass Zuverdienste nicht zur Gänze auf die BMS-Leistung angerechnet werden. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die Aufnahme einer Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.
Höhere Leistungen für Alleinerziehende
Sind bisher Alleinerziehende in den meisten Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie nun in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung denselben Betrag wie eine alleinstehende Person. Auf diesem Weg wird versucht, dem besonders hohen Armutsrisiko dieser Personengruppe entgegenzuwirken.
Eingeschränkte Vermögensverwertung
Unterschiede zeigten sich auch in den einzelnen Ländern hinsichtlich der im Rahmen der Bedarfsprüfung nicht zu berücksichtigenden Einkommens- bzw. Vermögensteile. In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben. Es gibt klare Ausnahmen für die Vermögensverwertung sowie einen festgelegten Freibetrag.
Bessere Bestimmungen zum Regress/Kostenersatz
Auch hinsichtlich des Regresses kannten die jeweiligen Bundesländer bisher verschiedene Regelungen. Es ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen darstellt. Sie erschwert ehemaligen HilfeempfängerInnen aufgrund der Rückzahlungspflicht - selbst bei (wieder)aufgenommener Erwerbstätigkeit - einen Weg aus der Armutsspirale zu finden. Deshalb ist der Kostenersatz welchem nun einheitliche Regelung (Ausnahme Steiermark) zu Grunde liegen, fast gänzlich entfallen.
Rechtssicherheit
Der Zugang zu Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist durch ein Verfahrensrecht gesichert, das den besonderen Bedürfnissen der LeistungswerberInnen gerecht wird und rasche Entscheidungen ermöglicht.
Durch eine Verkürzung der Entscheidungsfrist auf max. drei Monate wird bei der Zuerkennung von Leistungen eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung erreicht.
Weiters sind für die AntragswerberInnen verbesserte Standards hinsichtlich der Rechtssicherheit bzw. des Rechtsschutzes vorgesehen:
- Bei abweisenden erstinstanzlichen Bescheiden besteht jedenfalls die Verpflichtung zur schriftlichen Erledigung
- Die Möglichkeit eines Berufungsverzichtes sowie die aufschiebende Wirkung von Berufungen in Leistungsangelegenheiten sind ausgeschlossen.
E-Card für alle
Durch die Einbeziehung von LeistungsbezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz in die gesetzliche Krankenversicherung wird der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet. Stigmatisierende Sozialhilfekrankenscheine gehören somit der Vergangenheit an.
Ersetzt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auch die Notstandshilfe und das Arbeitslosengeld?
Nein. - Diese arbeitslosenversicherungsrechtlichen Leistungen bleiben weiterhin bestehen.
Liegt das Niveau des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe unter dem der Bedarfsorientierten Mindestsicherung so kann unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine ergänzende Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung so wie bisher in der Sozialhilfe gewährt werden.
Diese Frage in Gebärdensprache
Wer kann eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt ausschließlich Personen zu Gute, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Darüber hinaus müssen sie bereit sein, ihre eigene Arbeitskraft einzusetzen, wenn sie arbeitsfähig und im Erwerbsalter sind.
Diese Frage in Gebärdensprache
Können auch ausländische StaatsbürgerInnen Mindestsicherung beziehen?
Nur EU-rechtlich InländerInnen gleichgestellte Gruppen können Mindestsicherung mit Rechtsanspruch beziehen.
Dies bedeutet insbesondere, dass AsylwerberInnen keinen Anspruch auf eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung haben.
Durch die Einführung der Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird für keine ausländische Personengruppe der Zugang zur Sozialhilfe leichter.
EWR-BürgerInnen haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung, wenn sie sich als ArbeitnehmerInnen in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen.
Für BürgerInnen der neuen Mitgliedstaaten der EU (z.B. BulgarInnen, RumänInnen) ist es nicht ohne weiteres möglich, als ArbeitnehmerInnen nach Österreich zu kommen. Der Grund liegt in den Übergangsfristen für den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen Arbeitsbewilligungen.
Kommen EU-BürgerInnen nicht als Arbeitnehmer nach Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen. Tun sie dies nicht, droht ein fremden-polizeiliches Ausweisungsverfahren. Grundsätzlich ist ein Sozialhilfebezug für diese Personen aufenthaltsrechtlich schädlich.
Drittstaatsangehörige (z.B. TürkInnen, SerbInnen) haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf BMS, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben. Auch hier steht die Arbeitnehmereigenschaft im Vordergrund.
Wichtig ist auch zu wissen, dass unter allen SozialhilfebezieherInnen der MigrantInnenanteil unterproportional zu deren Bevölkerungsanteil ist.
Wie hoch sind die Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
Die Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung.
Im Jahr 2012 sind dies € 773,25 netto für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende und € 1.159,88 netto für (Ehe)Paare. In dieser Leistung ist jeweils ein 25 prozentiger Wohnkostenanteil enthalten. Dieser entspricht bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden einem Betrag von € 193,31 bzw. bei (Ehe)Paaren einem Betrag von € 289,97. Die Leistung gebührt 12 Mal pro Jahr.
Welche Bedarfe werden durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gedeckt?
Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden der Lebensunterhalt und der Unterkunftsbedarf, sowie der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung gesichert. Das bedeutet, dass die Deckung des regelmäßig wiederkehrenden Aufwands für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie persönlicher Bedürfnisse, welche eine angemessene soziale und kulturelle Teilnahme erlauben, gewährleistet ist.
Die pauschalierte Leistung (= Mindeststandard) deckt alle regelmäßigen Bedarfe ab und berücksichtigt bereits einen Anteil von 25 Prozent des Mindeststandards zur Finanzierung der Wohnkosten. Darüber hinausgehende Leistungen zur Deckung von Sonder- bzw. Zusatzbedarfen sind in den jeweiligen Mindestsicherungsgesetzen geregelt (in der Regel besteht kein Rechtsanspruch).
Diese Frage in Gebärdensprache
Sind mit der Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auch die Wohnkosten abzudecken?
Zum Unterkunftsbedarf zählen die für eine angemessene Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen für Miete und die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Betriebskosten und Abgaben.
Im pauschalierten Mindeststandard ist bereits ein Teil zur Abdeckung der Wohnkosten enthalten. Dieser wird mit 25 Prozent des gewährten Mindeststandards einer Bedarfsgemeinschaft angenommen. Da die Wohnkosten in einigen Regionen wesentlich höher ausfallen können, als mit dem angenommenen 25 prozentigen Wohnkostenanteil abgedeckt werden kann, sollen wie bisher Unterstützungen zumindest auf Grundlage des Privatrechts (z.B. Wohnbeihilfe) geleistet werden. Der 25 prozentige Wohnkostenanteil soll somit als Referenzwert für die Gewährung zusätzlicher Wohnkosten durch die Länder dienen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Worin liegt der Unterschied zwischen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Idee eines Grundeinkommens?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie erst dann zu tragen kommt, wenn der eigene Bedarf durch andere vorrangige Leistungen nicht gedeckt werden kann. Sie kommt somit ausschließlich Personen zu Gute, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen, Unterhaltsansprüche usw.) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Voraussetzung für den Erhalt stellt ebenso die Arbeitsbereitschaft von arbeitsfähigen Personen dar.
Grundeinkommensmodelle orientieren sich nicht am Prinzip der Subsidiarität. Sie sehen allgemeine Leistungen für jeden vor, unabhängig vom jeweiligen Bedarf und der Bereitschaft, einer Arbeit nachzugehen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen für den Erhalt einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erfüllt werden?
Der Erhalt einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung setzt den Einsatz der eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) sowie der eigenen Arbeitskraft von arbeitsfähigen Personen voraus. Im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden allerdings auch klare Ausnahmen von Einsatz der eigenen Mittel und der Arbeitskraft formuliert, sowie Freibeträge festgelegt.
Diese Frage in Gebärdensprache
Welche Vermögensformen müssen für den Erhalt einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht eingesetzt werden?
Vermögen ist für den Erhalt einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung grundsätzlich immer vorrangig einzusetzen. Von einer Verwertung sind jedoch ausgenommen:
- Gegenstände, die zur Erwerbsausübung oder Befriedigung angemessener geistig-kultureller Bedürfnisse erforderlich sind;
- Kraftfahrzeuge, die berufsbedingt oder auf Grund besonderer Umstände (insbesondere wegen einer Behinderung oder unzureichende Infrastruktur) benötigt werden;
- angemessener Hausrat;
- Ersparnisse bis zu einem Freibetrag in Höhe der 5-fachen Leistungshöhe für Alleinstehende (2012: € 3.866,25);
- sonstige Vermögenswerte ausgenommen Immobilien, soweit sie den o.a. Freibetrag nicht übersteigen und solange die Leistungen nicht länger als 6 unmittelbar aufeinander folgende Monate bezogen werden
Häuser oder Eigentumswohnungen, die dem eigenen Wohnbedarf dienen, müssen nicht verwertet werden. Da es sich bei einer Immobilie allerdings um einen Vermögenswert handelt, kann nach einer 6-monatigen Schonfrist eine Sicherstellung im Grundbuch zum Zweck der Ersatzforderung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Darf ich meine Ersparnisse behalten?
Es gibt einen Vermögensfreibetrag in Höhe des 5-fachen der Leistungshöhe für Alleinunterstützte (im Jahr 2012: € 3.866,25).
Werde ich mein Auto verkaufen müssen, um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen zu können?
Kraftfahrzeuge, welche berufsbedingt oder aus anderen besonderen Umständen heraus (insbesondere wegen einer Behinderung oder unzureichende Infrastruktur) benötigt werden, müssen grundsätzlich nicht verwertet werden.
Diese Frage in Gebärdensprache
Muss ich mein Haus/ meine Eigentumswohnung verkaufen, um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen zu können?
Häuser oder Eigentumswohnungen, die dem eigenen Wohnbedarf dienen, müssen grundsätzlich nicht verkauft werden. Da es sich bei einer Immobilie allerdings um einen Vermögenswert handelt, kann nach einer 6-monatigen Schonfrist eine Sicherstellung im Grundbuch zum Zweck der Ersatzforderung der Leistung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Andere Liegenschaften wie z.B. Wochenendhäuser müssen vor der Inanspruchnahme der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verwertet werden.
Diese Frage in Gebärdensprache
Müssen alle BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ihre Arbeitskraft einsetzen?
Arbeitsfähige BezieherInnen einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, müssen bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Die für den Einsatz der Arbeitskraft maßgebenden Kriterien sind grundsätzlich dieselben wie im Arbeitslosenversicherungsgesetz.
Trotz an sich bestehender Arbeitsfähigkeit darf der Einsatz der Arbeitskraft allerdings nicht verlangt werden von Personen...
- die das Regelpensionsalter erreicht haben;
- mit Betreuungspflichten für Kinder, welche ihr 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist;
- mit Betreuungsleistungen gegenüber Angehörigen (§ 123 ASVG), welche ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen;
- die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern (vgl. §§ 14a, 14b AVRAG) leisten;
- die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu).
Diese Frage in Gebärdensprache
Werden auch Studierende von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unterstützt?
Ein Studium, selbst wenn es vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ist nicht als Erwerbs- oder Schulausbildung zu werten. Es stellt daher keine Ausnahme für den Einsatz der Arbeitskraft dar. BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung müssen bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies kann im Falle eines Studiums in der Regel nicht angenommen werden.
Zur Unterstützung von Studierenden sollen weiterhin die Leistungen aus dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) wie z. B. die Studienbeihilfe dienen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Was passiert, wenn eine arbeitsfähige Person ihre Arbeitskraft nicht einsetzt?
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung können gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht. Dies soll grundsätzlich nur stufenweise und maximal um bis zu 50 Prozent erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall soll nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen zulässig sein. Die Gewährleistung der Leistungen für unterhaltsberechtigte Angehörige im gemeinsamen Haushalt soll durch diese Sanktionen in keinem Fall beeinträchtigt werden.
Diese Frage in Gebärdensprache
Gibt es eine Pflicht zum Kostenersatz/Regress im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
Die Pflicht zum Kostenersatz wurde im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung fast zur Gänze abgeschafft. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist somit grundsätzlich nicht mehr als „zinsenloses Darlehen" konzipiert.
Die Pflicht zum Kostenersatz entfällt für:
- ehemalige LeistungsempfängerInnen, die wieder ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder Vermögen selbst erwirtschaftet haben,
- Eltern für ihre volljährigen Kinder (Ausnahme Steiermark)
- Kinder für ihre Eltern (Ausnahme Steiermark)
- (wie bisher) Großeltern für ihre Enkel und umgekehrt
- GeschenknehmerInnen
Die Pflicht zum Kostenersatz bleibt bestehen für:
- Sozialversicherungs- oder andere Leistungen durch Dritte, die der Bedarfsdeckung zumindest teilweise gedient hätten (Pensionsleistungen, Ausgedinge etc.)
- (ehemalige) EhegattInnen
- Eltern für ihre minderjährigen Kinder
- ehemalige HilfeempfängerInnen in Hinblick auf nicht selbst erwirtschaftetes Vermögen (z.B. Erbschaft) unter Berücksichtigung eines Freibetrages und einer 3-jährigen Verjährungsfrist.
Die Rückerstattungspflicht bei Erschleichung von Leistungen oder Meldepflichtverletzungen bleibt bestehen.
Bei welcher Behörde kann ich um eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ansuchen?
Grundsätzlich ist die Antragseinbringung bei allen Stellen, welche vom jeweiligen Land als geeignet erachtet werden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Magistrate, in Wien: Sozialzentren), möglich.
Welche Rolle spielt das Arbeitsmarktservice in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
Das Arbeitsmarktservice dient als zusätzliche Anlaufstelle für die Beantragung einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Es informiert zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung und kann Anträge ausgeben. Beim Arbeitsmarktservice erfolgt ebenso eine Meldung zur Arbeitsuche, wodurch den BezieherInnen einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung alle Weiterbildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten des Arbeitsmarktservices offen stehen. Im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden verstärkt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese Zielgruppe zur Reintegration in den Arbeitsprozess gesetzt.
Habe ich einen Anspruch auf eine zusätzliche Bedarfsorientiere Mindestsicherung-Leistung, wenn mein Arbeitslosengeld/ meine Notstandshilfe unter der Leistungshöhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt?
Abhängig von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation) werden ergänzende Leistungen bis zu der Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährt.
Diese Frage in Gebärdensprache
Welche Einkünfte spielen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung keine Rolle?
Grundsätzlich sind alle eigenen Mittel einzusetzen. Folgende Einkünfte werden jedoch nicht in Abzug gebracht:
- Freiwillige Zuwendungen, die die freie Wohlfahrtspflege oder ein Dritter zur Ergänzung der Sozialhilfe gewährt, ohne dazu eine rechtliche Pflicht zu haben, außer sie erreichen ein Ausmaß/eine Dauer, dass keine BMS mehr erforderlich wäre (z.B. Lebensmittelgutscheine);
- Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsfondsgesetz (z.B. Familienbeihilfe) mit Ausnahme von Zuwendungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich;
- Pflegegeld oder ähnliche Leistungen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Bin ich im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung krankenversichert?
Im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind alle LeistungsbezieherInnen, die noch keinen Krankenversicherungsschutz genießen, in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. An Stelle der oft als stigmatisierend wahrgenommenen Sozialhilfekrankenscheine tritt die E-Card. BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kommen im Rahmen der Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung dieselben Vergünstigungen zu wie AusgleichszulagenbezieherInnen (z.B. Entfall der Rezeptgebühr). Die Krankenversicherungsbeiträge werden von den Ländern übernommen.
Diese Frage in Gebärdensprache
Was passiert, wenn eine Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erschlichen wurde?
Erschlichene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.
Diese Frage in Gebärdensprache
Wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bei fehlenden Unterhaltszahlungen gewährt?
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden davon abhängig gemacht, dass bedarfsdeckende Ansprüche gegen Dritte wie z.B. Unterhaltsansprüche auch verfolgt werden. Diese Pflicht zur Rechtsverfolgung wird allerdings nur verlangt, soweit sie nicht offenbar aussichtslos oder unzumutbar ist. Trifft solch ein Fall zu, wird eine Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung jedenfalls gewährt. Eine unmittelbar erforderliche Bedarfsdeckung wird während des Verfahrens in jedem Fall sichergestellt.




