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Sozialhilfe der Länder
Vielfach ist es pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen nicht möglich, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, wie etwa einem Pflegeheim, aus eigenen Mitteln (Pension und Pflegegeld) zu decken. In diesem Fall kann die Sozialhilfe die Restkosten übernehmen, wobei jedoch unterhaltspflichtige Angehörige in der Mehrzahl der Bundesländer zum Einsatz herangezogen werden können.




