Inhalt
Präsidentschaft
Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, wird von den Mitgliedstaaten turnusmäßig für jeweils sechs Monate wahrgenommen. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt.
Aufgaben des Ratsvorsitzes
- Organisation und Vorsitzführung bei allen Treffen des Europäischen Rates, des Rates, sowie der ihm zuarbeitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen.
- Vertretung des Rates gegenüber anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament.
- Vertretung der Europäischen Union in Internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten.
In der ersten Jahreshälfte 2006 hat Österreich nach 1998 zum zweiten Mal seit seinem EU-Beitritt im Jahr 1995 den Ratsvorsitz in der Europäischen Union übernommen.
Seit 1.1.2013 hat Irland den Ratsvorsitz der EU inne, danach folgen Litauen (2. Jahreshälfte 2013) und Griechenland (1. Jahreshälfte 2014).
Eine Liste mit der Reihenfolge der kommenden EU-Ratspräsidentschaften bis Juni 2020 finden sie hier.Links:
-
Website der irischen Präsidentschaft -
Programm und Schwerpunkte der irischen Präsidentschaft -
Website der österreichischen Ratspräsidentschaft 2006
Österreich 2006



