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Home Soziales EU - Internationales Menschenrechte

Inhalt

Menschenrechte

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen - unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter, ihrer Staatsangehörigkeit oder ethnischen Herkunft etc. - allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sind und dass diese auf politische, bürgerliche und soziale Gleichheit ausgerichteten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.

Menschenrechte werden einerseits als Abwehrrechte der BürgerInnen gegen den Staat zum Schutz ihrer Freiheitssphäre verstanden. Weil aber Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird außerdem davon ausgegangen, dass in Bezug auf jedes Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht besteht, durch die ein Menschenrecht erst vollständig verwirklicht werden kann. Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen und als einklagbare Rechte auszugestalten.

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte)

Menschenrechtskoordination

Seit 1999 werden in allen Bundesministerien und Ämtern der Landesregierungen MenschenrechtskoordinatorInnen eingesetzt, die als AnsprechpartnerInnen für Fragen des Menschenrechtsschutzes dienen und zur Sensibilisierung für das breite und häufig nicht klar definierte bzw. definierbare Feld der Menschenrechte beitragen sollen.
Im BMASK werden die Aufgaben der Menschenrechtskoordination von der Abteilung V/3 durchgeführt.

Die Menschenrechtskoordination nimmt im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter anderem folgende allgemeine Agenden wahr:

  • Koordination der Menschenrechtsangelegenheiten innerhalb des Ressorts, wie beispielsweise in Bezug auf die Erstellung von Beiträgen zu menschenrechtsrelevanten Staatenberichten oder auf Stellungnahmen zu Menschenrechtsbeschwerden gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • Einbindung in die Behandlung nationaler und internationaler Menschenrechtsfragen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien (insbesondere mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

  • Beantwortung von Anfragen und von menschenrechtsrelevanten Fragebögen (von Nichtregierungsorganisationen, Europarat, OSZE, UNO etc.)

  • Unterstützende Maßnahmen und Beratung in Menschenrechtsfragen für das Ressort (z.B. Schulungen, Seminare) bzw. die Politik

Darüber hinaus umfasst die Menschenrechtskoordination des BMASK auch Bereiche wie Frauenrechte, Asyl und Migration - und Menschenhandel (insbesondere Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung).

Menschenhandel

Laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (2008) werden jährlich etwa 2.4 Millionen Menschen zu Opfern von Menschenhandel, mehrheitlich Frauen und Kinder. In der Regel stammen die Opfer von Menschenhandel aus ärmeren Drittstaaten. Hier können u.a. Probleme und Gewalt in der Herkunftsfamilie, ein niedriges Bildungsniveau, Arbeitslosigkeit sowie eine schwierige Wohnsituation eine Rolle spielen.

Durch seine Lage im Zentrum Europas ist Österreich als Transit- und Zielland von Menschenhandel betroffen. Schätzungen zufolge sind in Österreich insbesondere der Handel in die sexuelle Ausbeutung, Sklaverei ähnliche Zustände bei Hausangestellten sowie Kinderhandel verbreitet. Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung stellt in Österreich jedoch nicht nur in (diplomatischen) Haushalten, sondern auch in der Gastronomie, der Landwirtschaft und der Bauwirtschaft und im Zusammenhang mit erzwungenem Betteln ein Problem dar.

Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher internationaler Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen und des Europarats gegen den Menschenhandel.

Weiters wurde mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 (70/22) die „Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels" unter der Leitung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) eingerichtet. Dieses inter- und multidisziplinäre Gremium dient der Koordinierung und Intensivierung der österreichischen Maßnahmen im Bereich des Menschenhandels, der Information über Projekte gegen dieses Verbrechen, der frühzeitigen Erkennung von Trends und der besseren Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen und Ministerien. Die Task Force Menschenhandel tagt regelmäßig und versammelt VertreterInnen aller zuständigen Ministerien, inklusive ausgelagerter Dienststellen, der Bundesländer und Nichtregierungsorganisationen. Auch das BMASK ist in der Task Force vertreten.

Im Rahmen der Task Force werden seit 2007 Nationale Aktionspläne erarbeitet und umgesetzt. Der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2009-2011 wurde im Mai 2009 vom Ministerrat angenommen. Gegenwärtig arbeitet die Task Force an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für den Zeitraum 2012-2014.

Weiterführende Dokumente zum Thema: