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Home Soziales EU - Internationales Verbraucherschutz auf Ebene der EU

Inhalt

Verbraucherschutz auf Ebene der EU

Die Europäische Union strebt die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus an und stützt ihre diesbezüglichen Maßnahmen auf Artikel 153 (Verbraucherschutz) und 95 (Binnenmarkt) des EG-Vertrages. Im Vertrag ist festgelegt, dass der Verbraucherschutz aufgrund seines Querschnittscharakters in anderen Politikbereichen zu berücksichtigen ist. Die wesentlichen Rechtsakte sind die Richtlinien über Produktsicherheit, Produkthaftung, irreführende und vergleichende Werbung, Haustürgeschäfte, Verbraucherkredit, Pauschalreisen, missbräuchliche Vertragsklauseln, Teilnutzungsrechte, Fernabsatz, Preisauszeichnung, Unterlassungsklagen, Gewährleistung, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und unlautere Geschäftspraktiken.

Die Kommission verabschiedet seit einigen Jahren regelmäßig eine Verbraucherpolitische Strategie. Am 13. März 2007 präsentierte Kommission ihre neue verbraucherpolitische Strategie, in der sie ihr politisches Gesamtkonzept für den Zeitraum von 2007-2013 darlegt. Übergeordnetes Ziel der neuen Strategie soll die Stärkung der Handlungskompetenzen und die Information der VerbraucherInnen sein, denen ein sicherer Zugang zu neuen Märkten mehr Auswahl und günstigere Preise bringen soll. Die Kommission sieht ihre neue Strategie als wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen sowie dazu, die EU ihren Bürgern wieder näher zu bringen. Die EK knüpft im Wesentlichen an bestehende Instrumentarien an und setzt auf deren Weiterentwicklung und Effektuierung. Einzig das Instrument der Gruppenklage stellt eine wirklich neue Initiative dar.

Die Kommission plant jährlich einen mündlichen Fortschrittsbericht am Europäischen Verbrauchertag (15. März) abzugeben.

Am 18. Dezember 2006 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament ein neues Aktionsprogramm im Bereich der Verbraucherpolitik für den Zeitraum 2007-2013. Es ist mit 156, 8 Mio € für die gesamte Laufzeit dotiert. Das neue Programm ersetzt den Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen zur Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007.

Am 25. März 2011 wurde der Halbzeitbericht für die verbraucherpolitische Strategie und das Aktionsprogramm im Bereich der Verbraucherpolitik vorgelegt. Bis Dezember 2015 ist die Vorlage eines Ex-post Evaluierungsberichtes geplant.

Am 9. November 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein neues Verbraucherprogramm 2014-2020 vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU zu den Verbraucherrechten in den Mitgliedstaaten, auf der Website der Europäischen Kommission und auf der Website der Fachsektion "Konsumentenschutz in der EU".

Die zehn Grundsätze für den Verbraucherschutz in der EU

Die Europäische Kommission hat im Juli 2004 zehn Grundsätze für den Verbraucherschutz der EU formuliert, die den Bürgern prägnant zehn Errungenschaften europäischer Konsumentenschutzpolitik vor Augen führen und ihnen leicht verständlich Vertrauen und Sicherheit im Alltag geben sollen:
  • Kaufen Sie, was Sie wollen und wo Sie es wollen
  • Wenn etwas nicht funktioniert, schicken Sie es zurück
  • Hohe Sicherheitsstandards für Lebensmittel und andere Konsumgüter
  • Informieren Sie sich, was Sie essen
  • Faire Verträge
  • Wenn Verbraucher ihre Meinung ändern
  • Preisvergleiche leichter gemacht
  • Keine Irreführung der Verbraucher
  • Schutz im Urlaub
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeiten bei grenzübergreifenden Streitigkeiten

Das ECC-Net - European Consumer Centres Network

Um den VerbraucherInnen auch im grenzüberschreitenden Bereich den Rückgriff auf alternative, außergerichtliche Verfahren zu ermöglichen, entstand die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung eines europaweiten Netzwerkes, des European Extra-Judicial Networks (EEJ-Net). Das EEJ-Net dient der Erweiterung des Zugangs der VerbraucherInnen zur alternativen Streitbeilegung und soll den Zugang zu einfachen, zügigen, effektiven und kostengünstigen Verfahren der Streitbeilegung erleichtern. In jedem Mitgliedstaat wurde jeweils eine zentrale Anlaufstelle (ein sogenanntes Clearinghouse) errichtet. Zusätzlich wurde ein Netz von Verbraucherschutzinformationszentren (European Consumer Centres - ECC) eingerichtet. In Österreich ist die für beide Funktionen zuständige Stelle die im Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelte Europäische Verbraucherberatung. Beide Netze wurden Anfang 2005 unter der Bezeichnung ECC zusammengeführt.

RAPEX

Das Schnellinformationssystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) beruht auf der Richtlinie 2001/95/EG und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen, die gefährliche Produkte betreffen, der Europäischen Kommission mitzuteilen. Diese informiert in der Folge die übrigen Mitgliedstaaten, die daraufhin Markterhebungen einleiten und deren Ergebnis via Europäischer Kommission wiederum allen RAPEX-Teilnehmenden zur Kenntnis bringen. Damit ist ein rascher Informationsaustausch über gefährliche Produkte gewährleistet. Das BMASK ist österreichischer Kontaktpunkt für das RAPEX-System für Non-Food-Produkte. Pro Jahr werden über das RAPEX ca. 1500 Meldungen abgewickelt.