Inhalt
Medizinische Grundsatzfragen
Seitens der Abteilung werden Begutachtungsrichtlinien zur ärztlichen Begutachtung nach den relevanten Gesetzen erstellt.
Es werden Grundsatzfragen der ärztlichen Begutachtung und medizinischen Themen zu den jeweils relevanten Gesetzen bearbeitet.
Die Abteilung hat die Fachaufsicht über die ärztlichen Begutachtung beim Bundessozialamt und hinsichtlich des Bundespflegegeldgesetzes bei den Sozialversicherungsträgern.
Die Regelung der Honorierung aller nach § 90 KOVG bestellten, für das Bundessozialamt tätigen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Österreichischen Ärztekammer und dem BM für Finanzen.



