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Home Soziales Menschen mit Behinderungen Behindertenanwalt

Inhalt

Behindertenanwalt des Bundes

(Novelle zum Bundesbehindertengesetz)

In einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz wurde ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) geschaffen.

Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten und ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Der Behindertenanwalt ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in allen wichtigen Fragen der Anliegen von Menschen mit Behinderungen berät.