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Home Soziales Menschen mit Behinderungen Förderungen Unterstützungsfonds

Inhalt

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Besondere Hilfe für Menschen mit Behinderung

Das Bundessozialamt unterstützt Personen, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.

Das Bundessozialamt muss überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit andere Kostenträger zur Finanzierung beitragen können.

Aus diesem Fonds können besondere finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung gewährt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H.
  • Einkommensgrenze

Für die Prüfung einer Förderungsmöglichkeit aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • amtlicher Nachweis oder ein ärztliches Attest über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegegeldbescheid
  • Nachweis über die Einkommensverhältnisse und monatliche Belastungen
  • bei Investitionen: Kostenvoranschläge befugter Fachleute.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann aus dem Unterstützungsfonds die aus der Besteuerung der Unfallrenten entstandene Mehrbelastung abgegolten werden.

Ansuchen stellen Sie bitte an die Landesstelle des Bundessozialamtes.