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Berufliche Integration

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung

In Österreich leben etwa 800.000 Frauen und Männer mit einer schwereren Behinderung. Diese Menschen stehen sowohl in ihrem Berufsleben als auch in ihrem Alltag einer Vielzahl von Hindernissen gegenüber. Frauen und Männer mit Behinderung sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung und es ist für sie besonders schwierig, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Arbeit kommt in unserer Gesellschaft ein sehr großer Stellenwert zu. Die Beschäftigung dient nicht nur dazu, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sondern sie ermöglicht ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben.

Das zentrale nationale Programm der behindertenspezifischen Arbeitsmarktpolitik ist die Beschäftigungsoffensive zur Beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Die Maßnahmen werden aus Bundeshaushaltsmitteln sowie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds und des Europäischen Sozialfonds bestritten und verfolgen die zentralen Ziele die Erlangung von neuen Arbeitsplätzen und der Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Zielgruppen der Beschäftigungsoffensive sind all jene, die besondere Hilfestellung bei der schrittweisen Integration in den Arbeitsmarkt benötigen. Das sind vor allem Jugendliche mit Behinderung (insbesondere mit Lernbehinderung und sozialer oder emotionaler Beeinträchtigung), ältere Menschen, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung und Unternehmen.

Alle Maßnahmen der Beschäftigungsoffensive haben ihre Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze. Es werden deshalb jene Frauen und Männer mit Behinderung in die Maßnahmen einbezogen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hilfestellung in den ersten Arbeitsmarkt - zumindest mittelfristig - erfolgreich integriert werden können. Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive wird vom Bundessozialamt ein breit gefächertes Förderinstrumentarium von unterschiedlichen Projekt- und Individualförderungen oder einer Kombination aus beiden angeboten, das Menschen mit Behinderung unterstützen soll, eine Beschäftigung zu erlangen und Unternehmen Anreize bieten soll, diesen Personenkreis einzustellen.

Begleitende Hilfen sollen den Prozess der Heranführung an den Arbeitsmarkt und der Integration in ein Arbeitsverhältnis durch vielfältige flankierende Unterstützungsangebote absichern. Zu den Begleitenden Hilfen zählen Clearing, Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching.

  • Die Maßnahme Clearing und zukünftig Jugendcoaching ist an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule und Berufsleben ein Serviceangebot, um bei Bedarf den bestmöglichen Weg in ein Lehrverhältnis, eine berufliche Qualifizierung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen bzw. um bei individuellen Problemlagen Orientierungshilfen zu entwickeln. Mit dem neuen Jugendcoaching soll zusätzlich gewährleistet werden, dass eine flächendeckende und nahtstellenübergreifende Beratung, Begleitung und Betreuung vom Ende der Pflichtschulzeit nach Möglichkeit bis zur nachhaltigen Integration in ein weiterführendes (Aus)Bildungssystem erfolgt. Alle ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen sollen befähigt werden, eigenständig die für sie passende Entscheidung für ihre (Aus-)Bildung nach Beendigung der Pflichtschulzeit zu treffen.
  • Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) ist auf die Integrative Berufsausbildung in Betrieben konzentriert und unterstützt die Jugendlichen dabei, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit nachhaltig diesen Ausbildungsweg ab.
  • Die Dienstleistung Arbeitsassistenz reicht von der gemeinsam mit dem Klienten vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzung zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses. Eine zweite zentrale Funktion der Arbeitsassistenz ist die Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes.
  • Besonders Menschen mit Lernbehinderung benötigen neben den Regelleistungen der Arbeitsassistenz eine besondere Begleitung am Arbeitsplatz; insbesondere die betriebliche Einschulung und das Erlernen der Arbeitsabläufe bzw. der Umgang mit Veränderungen am Arbeitsplatz erfordert die Unterstützung durch das Jobcoaching.

Verstärkte Anforderungen am Arbeitsmarkt machen für Frauen und Männer mit Behinderung gezielte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich. Ziel dieser Projekte ist es, Qualifizierung entsprechend individueller Berufsperspektiven unter Einbeziehung der Fähigkeiten und Interessen zu ermöglichen.

Beschäftigungsprojekte bieten Frauen und Männern mit Behinderung die Möglichkeit zu einer befristeten Beschäftigung und dienen der Stabilisierung, um auf die Arbeitssituation in der freien Wirtschaft vorzubereiten.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz: Frauen und Männern mit schwerer Behinderung ist häufig der Zugang zum sowie der Verbleib im Erwerbsleben trotz fachlicher Eignung mangels individuellen Unterstützungsangebots verwehrt. Durch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz soll eine qualitative und quantitative Steigerung der Teilhabe von jenen Frauen und Männern mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt oder zur Absolvierung einer Ausbildung sichergestellt werden, welche auf Grund ihrer Beeinträchtigung personale Unterstützung zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens bzw. ihrer Ausbildung benötigen.

Das Präventionsmanagement (Fit2Work) setzt auf die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von älteren Arbeitnehmer/innen und älteren Kurzzeitarbeitslosen, die bereits mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen konfrontiert sind.

Zusätzlich zu den oben genannten Projektfördermaßnahmen wird Frauen und Männern mit Behinderung noch eine Vielzahl an maßgeschneiderten Individualförderungen angeboten:

Wenn es für die Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, können Menschen mit Behinderung Individualbeihilfen erhalten. Dazu zählen etwa Technische Hilfen, Mobilitätshilfen oder Einzelqualifizierungen, die im Sinne der Gleichstellungsorientierung den Prozess der Beschäftigungsintegration unterstützen.

Mit einem umfassenden Programm an Lohnkostenförderungen sollen Unternehmen dazu angehalten werden, für Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu schaffen und das neu geschaffene Arbeitsverhältnis auch nachhaltig abzusichern.

Die Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern mit Behinderung, die den Lebensunterhalt sicherzustellen vermag, wird gefördert.

Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige Landesstelle des Bundessozialamtes als Kompetenzzentrum in allen Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung gerne zur Verfügung. www.bundessozialamt.gv.at