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Das Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung
Im Jahr 1992 hat die österreichische Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation das Behindertenkonzept beschlossen. Ausgerichtet an den Grundsätzen der Integration von behinderten Menschen und der Normalisierung (das Leben behinderter Menschen soll sich möglichst wenig von dem nichtbehinderter Menschen unterscheiden) werden darin die Leitlinien der Behindertenpolitik der österreichischen Bundesregierung und ihre wichtigsten Ziele für die einzelnen Lebensbereiche - wie Kindheit, Schule, Berufsausbildung, Arbeit, Gesundheit, Bauen, Wohnen, Verkehr, Freizeit, Pflegevorsorge - genannt.




