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Behindertenpass
gemäß § 40 des Bundesbehindertengesetzes
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Er enthält die persönlichen Daten sowie den festgestellten Grad der Behinderung.
Er wird in drei Sprachen ausgestellt (Englisch, Französisch und Deutsch) und kann daher auch zum Teil im Ausland verwendet werden.
Der Behindertenpass dient als Nachweis einer Behinderung bei Versicherungen und Behörden z.B. beim Finanzamt, um im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung einen pauschalierten Freibetrag auf Grund einer Behinderung geltend zu machen können.
Im Behindertenpass können bei Vorliegen der Voraussetzungen Zusatzeintragungen vorgenommen wie z.B.
- Sehbehindert/stark sehbehindert/blind
- Stark hörbehindert/gehörlos
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung
An bestimmte Zusatzeintragungen im Behindertenpass sind Vergünstigungen geknüpft, so kann mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung",
- eine kostenlose Jahres - Autobahnvignette vom Bundessozialamt bezogen
- eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (ehemals KFZ-Steuer) erlangt werden
Wer kann einen Behindertenpass bekommen?
Anspruch auf einen Behindertenpass haben alle Menschen, die in Österreich leben (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) und einen nach bundesgesetzlichen Vorschriften festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50vH haben.
Auch für behinderte Kinder kann ein Behindertenpass ausgestellt werden.
Wie erhält man einen Behindertenpass?
Es ist ein Antrag bei einer Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen. Zuständig ist dafür ist die Landesstelle in jenem Bundesland, in der sich der Wohnort befindet (Adressen siehe Anhang)
Der für die Ausstellung eines Behindertenpasses erforderliche Grad der Behinderung wird durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes festgestellt. Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) medizinische Unterlagen, wie Befunde, Atteste, sollten daher dem Antrag beigelegt werden.
Auch ein aktuelles Lichtbild (3,5 x 4 cm) ist erforderlich.
Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei.




