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Home Soziales Menschen mit Behinderungen Gleichstellung

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 82/2005). Dieses Gesetzespaket bringt ein Verbot einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung in vielen Lebensbereichen mit sich und beinhaltet insbesondere
  • das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz,
  • eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und
  • eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz.

Das Paket regelt das Verbot einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung in vielen Rechtsbereichen, die sich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes befinden.

Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig, psychisch behinderte oder sinnesbehinderte Menschen sowie Personen, die zu Menschen mit Behinderung in einem Naheverhältnis stehen (z.B. Angehörige).

Die Behinderung muss nicht amtlich festgestellt sein, es muss aber ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Diskriminierung bestehen.

Das Verbot erstreckt sich auf unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen sowie auf Belästigungen.

Auch Barrieren können eine mittelbare Diskriminierung verursachen. In solchen Fällen ist eine Zumutbarkeitsprüfung zum Zwecke ihre Beseitigung vorzunehmen.

Als Rechtsfolgen einer Diskriminierung sind materieller und immaterieller Schadenersatz vorgesehen.

Die Geltendmachung von Ansprüchen erfolgt bei Gericht (in dienstrechtlichen Angelegenheiten bei der Dienstbehörde).

Dem gerichtlichen Verfahren ist ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt vorgeschaltet. Dieses Verfahren hemmt alle Fristen zur Geltendmachung.

Im Rahmen dieser Schlichtung kann unentgeltlich Mediation durch externe Mediatoren in Anspruch genommen werden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt [059988-0].

Auf der Internetplattform Gleich & gleich finden Sie darüber hinaus weitere wichtige Informationen zum Thema Gleichstellung.

Gedruckte Folder sowie das Heft EIN BLICK 8 - Gleichstellung mit Information zum Thema sowie eine "Leichter-Lesen-Version" können Sie beim Broschürenservice des BMSK bestellen

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