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Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt das Diskriminierungsverbot
- im Bereich der gesamten Verwaltung des Bundes (Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung mit Ausnahme des Dienstrechts),
- im Verkehr zwischen Privaten beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (also insbesondere Verbrauchergeschäfte).
Für bestehende Gebäude und im Zusammenhang mit Verkehr gibt es Übergangsbestimmungen.
In Fällen besonderen öffentlichen Interesses kann die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine Verbandsklage auf Feststellung einer Diskriminierung einbringen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt [059988-0].
Auf der Internetplattform Gleich & gleich finden Sie darüber hinaus weitere wichtige Informationen zum Thema Gleichstellung.
Gedruckte Folder sowie das Heft EIN BLICK 8 - Gleichstellung mit Information zum Thema eine "Leichter-Lesen-Version" können Sie beim Broschürenservice des BMASK bestellen.




