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Wichtige Änderung beim Pflegegeld tritt mit 1.1.2012 in Kraft
27.12.2011 Deutliche Verbesserung im Bereich des Pflegegeldes durch das Pflegegeldreformgesetz 2012.
Die bisherigen Landespflegegeldgesetze werden mit 31.12.2011 aufgehoben. Hingegen wird die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern zur Gänze mit Wirkung ab 1.1.2012 auf den Bund übertragen. Dies bedeutet, dass rund 74.000 Bezieher/innen eines Landespflegegeldes in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter übernommen werden.
Diese Umstellung erfolgt von Amts wegen, sodass die Betroffenen nichts zu unternehmen brauchen. Durch diese Maßnahme wird eine einfachere und effizientere Struktur im Bereich der Pflegegeldentscheidungsträger geschaffen. Überdies ist dadurch auch eine Beschleunigung der Pflegegeldverfahren zu erwarten.
Auch im Bereich des Bundespflegegeldgesetzes kommt es zu einer Reduzierung der Entscheidungsträger. Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wird eine deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger von mehr als 300 Landes- und Bundesträgern auf künftig nur mehr 7 Träger stattfinden.
Neue Regelung bei Pflegegeld-Einstufung
Um das Pflegevorsorgesystem stetig weiterzuentwickeln, führte das BMASK in Kooperation mit der Pensionsversicherungsanstalt und dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband ein Pilotprojekt durch, in dessen Rahmen zwei getrennte Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfes durch medizinische und pflegerische Sachverständige erstellt wurden. So erfolgten in ca. 1.000 Fällen zeitgleiche Hausbesuche durch ÄrztInnen und Pflegefachkräfte.Da das Pilotprojekt gezeigt hat, dass die Pflegefachkräfte besonders bei der Einstufung in den höheren Pflegegeldstufen hohe Kompetenz aufweisen, sollen ab 1. Jänner 2012 bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden. Überdies wird im Rahmen der Begutachtung auch eine Beratung der pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden.
Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes soll wie bisher durch ÄrztInnen erfolgen.




