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Finanzierung der Pensionsversicherung
Zentrales Prinzip der gesetzlichen Pensionsversicherung (PV) ist die Aufrechterhaltung des Lebensstandards durch die Pensionsleistung. Neben dem Versicherungsprinzip ist der soziale Ausgleich das wesentliche Element einer sozialen Alterssicherung.
Die Alterssicherung basiert in Österreich auf drei Säulen:
- auf der gesetzlichen PV (1. Säule),
- der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) und
- der freiwilligen privaten Vorsorge (3. Säule).
Die erste und wichtigste Säule der umlagefinanzierten gesetzlichen PV besagt, dass die erwerbstätige Generation für die im Ruhestand befindliche Generation sorgt. Die Zahlungen, die die erwerbstätige Generation in Form von Pensionsbeiträgen leistet, werden sofort wieder an die Pensionistinnen/en ausgeschüttet.
Kontinuierlich expandiert sind die mit Beginn 1990 eingeführten Pensionskassen, die ursprünglich als Hauptinstrument der zweiten Säule gedacht waren. Der größte Schritt in Richtung flächendeckenden Aufbau einer zweiten kapitalgedeckten Pensionssäule war die Einführung der zwingenden betrieblichen Vorsorge durch das betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz 2002, BGBl. I Nr. 100. Dadurch sollte das Element einer betrieblichen Pensionsvorsorge gestärkt werden. Personen, die vor dem Jahr 2003 ein Dienstverhältnis begonnen haben, können sich zwischen altem Abfertigungsrecht und betrieblicher Mitarbeitervorsorge entscheiden. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit den DG.
Das österreichische Altersversorgungssystem ist im internationalen Vergleich quantitativ und qualitativ sehr gut ausgebaut und in hohem Grad auf die öffentliche Altersversorgung konzentriert. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und Steuern; die ausbezahlten Pensionen sind jedoch kein echtes Äquivalent der vorher bezahlten Beiträge. Die Aufbringungsstruktur der Mittel ist dreigeteilt und setzt sich zusammen aus:
- Beiträgen der Versicherten (Dienstnehmer),
- Beiträgen der Dienstgeber und
- Beiträgen aus öffentlichen Mitteln (Bund).
Die Mittel der gesetzlichen PV werden im Umlageverfahren aufgebracht. Das bedeutet, dass mit den Beiträgen der Versicherten in der jeweiligen Gebarungsperiode (= Kalenderjahr) die Leistungen der PV finanziert werden. Dazu tritt noch der Bundesbeitrag aus dem Bundesbudget. Der Bund leistet hiefür jedem Pensionsversicherungsträger einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen.
Die Notwendigkeit öffentlicher Mittel wurde in der Stammfassung des ASVG damit begründet, dass bei ausschließlicher Bestreitung der Aufwendungen der PV durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber diese Beiträge eine Höhe erreichen würden, die für die/den Betroffene/n wirtschaftlich nicht mehr tragbar wäre.
Die BeitragszahlerInnen ihrerseits sollen aber über ihre Beiträge einen Anspruch auf Leistungen erwerben, die durch die Beitragszahlungen der nachkommenden Generation abgedeckt werden. Dieser „Generationenvertrag" ist die Grundlage unserer gesetzlichen PV. Das Umlageverfahren wurde auch bei der Umstellung des Systems im Zuge der Pensionsharmonisierung auf individuelle Pensionskonten beibehalten, denn es handelt sich dabei bloß um eine Art „virtueller Kapitalkonten", da den Eintragungen in den Pensionskonten keine entsprechenden echten Kapitalbeträge gegenüber stehen.
Zusammenfassend ist hier festzuhalten:
- Der Generationenvertrag beruht auf den gesetzlich vorgegebenen Beiträgen der Versicherten und auf gesetzlichen Ansprüchen der Pensionistinnen/en.
Diese Art der Finanzierung ermöglicht die Erfüllung des sog. Lebensstandardprinzips in der PV, dessen Zielsetzung es ist, den Versicherten auch im Ruhestand ein möglichst hohes Einkommen zu garantieren. Neben der Garantie des Lebensstandards gilt es aber u.a. auch, eine gewisse soziale Mindestsicherung zu gewährleisten, was im österreichischen Pensionsversicherungssystem durch die Gewährung von Ausgleichszulagen erfolgt. - Verändert sich das zahlenmäßige Verhältnis von BeitragszahlerInnen und LeistungsempfängerInnen auf Grund konjunktureller oder demografischer Faktoren, verändert sich auch die Finanzbasis der PV.
Der umlagefinanzierten gesetzlichen PV wird nach unserer Ansicht auch in Zukunft das größte Gewicht zukommen, wobei sie auf Grund geänderter Rahmenbedingungen so angepasst werden muss, dass ihre langfristige Stabilität und Akzeptanz durch eine Optimierung von Beiträgen und Leistungen erhalten bleibt. Es muss daher ein wichtiges sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel bleiben, die PV finanziell - wenn auch durch Reformen - abzusichern und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.
Im Rahmen der Pensionsharmonisierung stand fest, dass die Sicherheit des Pensionssystems nur dann gewahrt bleibt, wenn es permanent "gepflegt" wird. Um rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierbarkeit ergreifen zu können, wurde in diesem Zuge ein Nachhaltigkeitsfaktor institutionalisiert. Dieser basiert bis zum Jahr 2050 auf einem Sollpfad des Anstiegs der periodenbezogenen Lebenserwartung zum Alter 65. Als Referenzszenario wurde das mittlere "Szenario der Statistik Austria" herangezogen. Weicht die von der "Kommission zur langfristigen Pensionssicherung" ermittelte Lebenserwartung von der vom Gesetzgeber angenommenen Lebenserwartung um mehr als 3 % ab, sind von der Kommission Vorschläge zu Gegenmaßnahmen zu erstatten. Der Mehraufwand soll in Folge auf die Faktoren Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden. Bei den Überprüfungen durch die Kommission, können auch zusätzliche Parameter bedacht werden, z.B. das Ausmaß der Erwerbsbeteiligung im Alter oder die generelle (auch migrationsbedingte) demografische Entwicklung.
Im Zuge der ersten Überprüfung durch die Kommission der langfristigen Pensionssicherung im September 2007 bzw. - auf Grund der Einbeziehung aktueller Prognosen der Statistik Austria zur demografischen Entwicklung - in weiterer Folge im Februar 2008, wurde eine Abweichung vom Sollpfad bei der Lebenserwartung um mehr als 3 % festgestellt. Gleichzeitig führten die Veränderungen bei der demografischen Entwicklung zu steigender Erwerbsbeteiligung und zu höherer Beschäftigung, sodass sich durch höhere Beitragseinnahmen die Einnahmen-Ausgaben-Relation nicht verschlechtert hat und somit die Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung gewahrt ist und kein aktueller Reformbedarf besteht.




