• Schriftgröße
  • Schrift rauf
  • Schrift normal
  • Schrift runter
  • Kontrast
  • Kontrast Schwarz auf Gelb
  • Kontrast normal
  • Kontrast Blau auf Weiss

Hauptmenü

Sie sind Hier:
Home Soziales Pensionen Leistungsrecht in der Pensionsversicherung und Pensionsanpassung

Inhalt

Leistungsrecht in der Pensionsversicherung und Pensionsanpassung

Leistungsrecht - Links zu den Sozialversicherungsträgern

Pensionsanpassung 2012

Pensionen werden mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner eines jeden Jahres grundsätzlich mit dem Anpassungsfaktor vervielfacht. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors wird die Inflationsrate berücksichtigt.

Die erstmalige Pensionsanpassung wird erst mit 1. Jänner des zweiten Kalenderjahres, das dem Pensionsanfall folgt, vorgenommen.

Aufgrund der Entwicklung der Inflationsrate im maßgeblichen Zeitraum von August 2010 bis zum Juli 2011 wurde der Anpassungsfaktor für 2012 mit 1,027 festgesetzt.

Für das Jahr 2012 ist folgende Pensionsanpassung vorgesehen:

  • Pensionen, bis zu einer Höhe von EUR 3.300,0 brutto, werden mit 2,7 % angepasst.
  • Pensionen, die den Betrag von EUR 3.300,0 brutto übersteigen, aber deren Höhe EUR 5.940,0 brutto nicht erreicht, werden mit einem Prozentsatz angepasst, der zwischen EUR 3.300,0 und EUR 5.940,0 linear von 2,7 % auf 1,5 % absinkt.
  • Pensionen ab EUR 5.940,0 brutto werden mit 1,5% angepasst.


Im Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) wird die Berechnung des Richtwertes für 2012 durchgeführt.

Der Richtwert ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der faktischen Pensionserhöhung. Nach dem Gesetz hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den Anpassungsfaktor für die Pensionen durch Verordnung festzulegen, wobei er auf den Richtwert zwar Bedacht zu nehmen hat, aber nicht daran gebunden ist. Durch die geltende Rechtslage ist eine nach der Pensionshöhe differenzierende Erhöhung nicht vorgesehen, wie dies bis 2010 der Fall war, als höhere Pensionen nur mit einem Fixbetrag erhöht wurden

Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung 2012


Pensionsrechner 2012

Taschenrechner
Der Pensionsrechner 2012 bietet die Möglichkeit, eine etwaige Pensionserhöhung einfach durch Mausklick errechnen zu lassen.