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Home Soziales Pflege und Betreuung Pflegegeld

Inhalt

Information zum Pflegegeld

Information zum Pflegegeld
Die Pflegegeldgesetze haben zum Ziel, pflegebedürftigen Menschen durch die Gewährung von Pflegegeld die Möglichkeit zu bieten, sich die erforderliche Pflege und Betreuung zu sichern. Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

Wer hat Anspruch?
Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 60 Stunden,
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat geleistet werden.

Pflegegeld wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen (Höhe des Pflegegeldes) gewährt.


Bessere Einstufungen von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere demenziell erkrankten Personen und schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen

Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere demenziell erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Erschwerniszuschläge berücksichtigt. Die Höhe dieser Erschwerniszulage wurde in der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz festgelegt.

Dabei beträgt der Erschwerniszuschlag für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche
• bis zu Vollendung des 7. Lebensjahres monatlich 50 Stunden und
• ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr monatlich 75 Stunden

Der Erschwerniszuschlag für schwer geistig oder schwer psychisch behinderte, insbesondere demenziell erkrankte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beträgt monatlich 25 Stunden.

Damit erreichen viele Betroffene in eine höhere Pflegegeldstufe.

Für Fragen zum Pflegegeld und weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Pflege stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegetelefons unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 20 16 22 von Montag bis Freitag (8 bis 16 Uhr) gerne zur Verfügung.