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Nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich
Das Nationale Qualitätszertifikat (NQZ) ist ein österreichweit einheitliches branchenspezifisches Fremdbewertungsverfahren zur objektiven Bewertung der Qualität der Leistungserbringung von Alten- und Pflegeheimen in Österreich.
Ziel ist es u.a., die Qualität von Alten- und Pflegeheimen sichtbar zu machen und einen Anreiz für die Weiterentwicklung der Qualität zu geben.
Ausgangspunkt für die Zertifizierung sind verschiedene Qualitätsmanagement-Systeme (ca. 25% der Alten- und Pflegeheime in Österreich haben bereits ein QM-System, nämlich E-Qalin®, QAP oder ISO, eingeführt). Die NQZ-Fremdbewertung ergänzt die Selbstbewertungen, die in QM-Systemen üblich sind.
Das NQZ-Modell greift auf eine sehr breite Vergleichsgrundlage zurück, die weit über strukturelle Bedingungen wie z.B. Zimmergröße oder Personalschlüssel hinausgeht. So wird beispielsweise überprüft, ob die Biographie und der individuelle Lebensstil der Bewohnerinnen und Bewohner im Betreuungs- und Pflegeprozess berücksichtigt werden, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden, damit sie ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen in ihre Tätigkeit einbringen können, oder welche Maßnahmen gesetzt werden, um die Privatsphäre der Bewohnerin oder des Bewohners zu schützen. Die angewandten Methoden müssen für das Haus passen und sich positiv auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Das Motto des "Nationalen Qualitätszertifikats" lautet daher auch "Leben wie daheim".
Entwickelt wurde das NQZ von einer vom Sozialressort gemeinsam mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs (ÖDV) eingerichteten Arbeitsgruppe, in der alle Bundesländer, der Österreichische Seniorenrat, das Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG), Pro Senectute Österreich, einige LänderARGEN des Dachverbands der Alten- und Pflegeheime Österreichs und die ARGE Pflegedienstleitung Geriatrie vertreten sind.
In den Jahren 2008 und 2009 fand eine Pilotphase statt, in der österreichweit 14 von den Ländern vorgeschlagene Pilothäuser von unabhängigen, vom IBG speziell ausgebildeten Zertifiziererinnen und Zertifizierern bewertet wurden. Alle 14 Pilothäuser haben das Nationale Qualitätszertifikat erreicht. Jedes einzelne Haus hat Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Qualität erhalten. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig.
Am 5. März 2009 überreichte Bundesminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit Ländervertreterinnen und -vertretern im Rahmen eines Festakts die Zertifikate an die ersten 14 Häuser.
Die Pilotphase wurde evaluiert. Die Evaluierung hat ergeben, dass die Zertifizierungsinstrumente und das Verfahren bei unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und unabhängig vom eingeführten Qualitätsmanagement-System gleichermaßen angewandt werden können und die Qualität von Alten- und Pflegeheimen gut erfasst und abgebildet werden kann. Die Evaluierungsergebnisse im Detail wie beispielsweise der Umgang mit Kennzahlen, der Umfang der einzureichenden Unterlagen oder die Verwendung von Formularen dienten als Grundlage für die Überarbeitung der Zertifizierungsinstrumente und des NQZ-Verfahrens, die im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt wurde.
Zudem machten mehrere Anfragen und konzeptive Entwicklungen eine Erweiterung des NQZ notwendig. So etwa wurden spezifische Schwerpunktsetzungen von Geriatrischen Krankenhäusern und die Standards für Hospiz und Palliativ Care in das NQZ integriert. Geplant ist weiters, Good-Practise-Beispiele aus den zertifizierten Häusern für die Weiterentwicklung der Qualität von Alten- und Pflegeheimen zu nutzen.
In der AG NQZ wird derzeit eine Implementierungsstrategie für den Regelbetrieb erarbeitet. Diskutiert werden Möglichkeiten für eine rechtliche Verankerung des NQZ und für eine NQZ-Organisation, die im Regelbetrieb die operative Umsetzung der Zertifizierungen übernehmen soll.
Während der Vorbereitung der Implementierung werden die Zertifizierungen in Abstimmung mit den Soziallandesrätinnen und -räten im Rahmen einer Überleitungsphase fortgesetzt. Die Länder haben 18 Alten- und Pflegeheime nominiert, die in den Jahren 2011 und 2012 zertifiziert werden. Die Kosten für die Entwicklung der Grundlagen und für die Zertifizierungen tragen Bund und Länder gemeinsam.




