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Home Soziales Seniorinnen und Senioren Seniorenförderung

Inhalt

Seniorenförderung

Projektförderung

Die Abteilung V/6, Grundsatzangelegenheiten der SeniorInnen-, Bevölkerungs- und Freiwilligenpolitik im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kann auf Basis der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) i.d.g.F. nach Maßgabe der im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Finanzmittel gemeinnützige Vereine für seniorenpolitische und ehrenamtliche Aktivitäten (Projekte) von Österreich weiter Bedeutung bzw. innovative Modellprojekte fördern:

Förderschwerpunkte sind:

  • Projekte zur Förderung des aktiven Alterns und der Lebensqualität im Alter
  • Projekte zum lebenslangen Lernen (u.a. Verbesserung des Zugangs älterer Menschen zu den IKT-Technologien)
  • Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen und des Dialoges der Generationen (u.a. Modellprojekte zum generationenübergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch)
  • Partizipation von Seniorinnen und Senioren auf gesellschaftlicher, politischer und kultureller Ebene
  • Projekte zur Förderung freiwilligen Engagements
  • Innovative Projekte sozialen Engagements

Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderung besteht nicht.

Allgemeine Seniorenförderung

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation Bundesseniorengesetz (BGBl.Nr.84/ 1998 vom 21.6.1998) wurde durch die Einrichtung des Bundesseniorenbeirates die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen EntscheidungsträgerInnen auf Bundesebene und durch die Allgemeine Seniorenförderung die Finanzierung der Beratung, Information und Betreuung der Seniorinnen und Senioren durch die Seniorenorganisationen sichergestellt.

Zur Finanzierung dieser Aufgaben stellt der Bund jährlich für alle Personen österreichischer Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Wohnsitz in Österreich, die auf Grund eines Gesetzes oder Vertrages aus eigener Tätigkeit eine Pension, gleichgültig welcher Art, beziehen oder die ein bestimmtes Alter erreicht haben, dieses ist bei Frauen die Vollendung des 55. Lebensjahres und bei Männern die Vollendung des 60. Lebensjahres, einen Betrag von € 1,-- zur Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung von Senior/innen durch Seniorenorganisationen als Allgemeine Seniorenförderung sowie für den Ersatz der Aufwendungen der Seniorenkurie zur Verfügung.

Bei der Feststellung des Gesamtbetrages dieser Mittel ist vom Ergebnis der letzten kundgemachten Volkszählung auszugehen. Aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung 2001 stehen derzeit jährlich Fördermittel in der Höhe von € 2.011.268,-- zur Verfügung. Die Aufteilung, die Zuerkennung, die Verwendung und die Abrechnung der Mittel der Allgemeinen Seniorenförderung werden durch Richtlinien geregelt.