Inhalt
Teilhabe älterer Menschen
Zentrales Anliegen der österreichischen Seniorenpolitik ist die Sicherung von politischen Mitspracherechten und die Schaffung von Möglichkeiten für ältere Menschen, in allen Fragen und Anliegen, die sie betreffen, gleichberechtigt mitreden zu können.
Seniorenpolitik in Österreich bedeutet Politik nicht für, sondern mit den älteren Menschen.
Bundesseniorengesetz
Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation Bundesseniorengesetz (BGBl.Nr.84/ 1998 vom 21.6.1998) wurde durch die Einrichtung des Bundesseniorenbeirates die Vertretung der Anliegen der älteren Generationen gegenüber den politischen EntscheidungsträgerInnen auf Bundesebene und durch die Allgemeine Seniorenförderung die Finanzierung der Beratung, Information und Betreuung der Seniorinnen und Senioren durch die Seniorenorganisationen sichergestellt.
Bundesseniorenbeirat
Die Bevölkerungsentwicklung und die demografischen Veränderungen sind die größten gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Den Grundsatz einer Politik nicht für, sondern mit älteren Menschen setzt Österreich durch die Sicherstellung der Partizipation älterer Menschen in die Tat um.
Der erste richtungsweisende Schritt zur Stärkung der Teilhabechancen der älteren Generation wurde mit dem Bundesseniorengesetz 1998 gesetzt.
Der Bundesseniorenbeirat wurde mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) 1998 eingerichtet.
Seit Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Jahr 2000 ressortiert der Bundesseniorenbeirat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Der Bundesseniorenbeirat wird im Sinne des Gesetzes als aktives Steuerungsinstrument der Senioren- und Generationenpolitik in Österreich eingesetzt.
Zu den Aufgaben des Bundesseniorenbeirates gehören:
- die Erstattung von Vorschlägen für soziale, wirtschaftliche, gesundheitspolitische, wohnbaupolitische und kulturelle Maßnahmen der Seniorenpolitik
- die Ausarbeitung eines langfristigen Seniorenplans einschließlich von Vorschlägen zur Finanzierung der Umsetzung des Seniorenplans
- die Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen der Senior/innen berühren können
Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum und dem institutionalisierten Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträger/innen und Vertreter/innen der Seniorenorganisationen in seniorenspezifischen Fragen, die von allgemeiner österreichischer Bedeutung sind.
Damit eröffnet der Bundesseniorenbeirat den Seniorinnen und Senioren die Chance, Anliegen und Lösungsvorschläge über den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an die Bundesregierung heranzutragen und auf diesem Weg die Mitsprache der älteren Menschen wahrzunehmen.
Seniorenrat
Mit der im Jahr 2000 beschlossenen Novellierung des Bundesseniorengesetzes wurde in Österreich eine neue Ära der Seniorenvertretung eröffnet. Der Kraft Gesetz eingerichtete Österreichische Seniorenrat ist als Dachverband der Seniorenorganisationen die offizielle Vertretung der älteren Menschen. Der Seniorenrat ist in allen Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Seniorinnen und Senioren berühren, den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt.
Damit ist die gleichrangige und gleichberechtigte Vertretung der Anliegen älterer Menschen auf Bundesebene sichergestellt. Dementsprechend werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten der SeniorInnen insbesondere in folgenden Bereichen ausgeweitet:
- in der aktiven Gestaltung der künftigen Seniorenpolitik in Österreich
- in der ExpertInnenkommission zur Pensionsreform
- in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen
- im Beirat des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Seniorenplan
Lt. § 11 Absatz 2 Z 2 des Bundes-Seniorengesetzes gehört zu den Aufgaben des Bundesseniorenbeirates die Erstattung von Vorschlägen für soziale, wirtschaftliche, gesundheitspolitische, wohnbaupolitische und kulturelle Maßnahmen der Seniorenpolitik sowie die Ausarbeitung eines langfristigen Seniorenplanes.
Downloads:
Links:
Downloads:
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Altern und Zukunft - Bundesplan für Seniorinnen und Senioren (PDF, 691 KB)
-
Forschungsexpertise zu einem Bundesplan für Seniorinnen und Senioren (PDF, 1431 KB)
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Referate Auftaktveranstaltung Seniorenplan 1 (PDF, 46 KB)
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Referate Auftaktveranstaltung Seniorenplan 2 (PDF, 88 KB)
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Referate Auftaktveranstaltung Seniorenplan 3 (PDF, 55 KB)
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Referate Auftaktveranstaltung Seniorenplan 4 (PDF, 115 KB)




