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Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten
Mit 1. Jänner 2003 wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten errichtet (BGBl. I Nr. 150/2002).
Damit wurde der im Rahmen der Bundessozialämterreform vorgesehenen Beseitigung von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern Rechnung getragen. Zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung der Qualität und Gewährleistung einer einheitlichen Spruchpraxis wurden die Entscheidungen über Rechtsmittel bei einer für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Berufungsbehörde konzentriert.
Die Bundesberufungskommission entscheidet in zweiter und letzter Instanz in Angelegenheiten des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, des Heeresversorgungsgesetzes, des Impfschadengesetzes, des Verbrechensopfergesetzes, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes. Die Entscheidungen erfolgen in Senaten. Den Interessenvertretungen der betroffenen Personen wurde durch die Nominierung von Beisitzern für die Senate die Möglichkeit der Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung eingeräumt. Die Bundesberufungskommission umfasst einen Senat für den Bereich des sozialen Entschädigungsrechtes, einen Senat für das Ausgleichstaxen- und Prämienverfahren sowie vier Senate für das Feststellungs- und Passverfahren.
Im Laufe des Jahres 2007 wurden rund 150 Berufungen in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechtes und rund 1.250 Berufungen in Angelegenheiten des Behindertenrechtes von der Bundesberufungskommission bearbeitet.
Downloads:
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Hier finden Sie die Geschäftseinteilung, die Senate und die personelle Besetzung der Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten
Geschäftseinteilung der Bundesberufungskommission (XLSX, 15 KB)




