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Kriegsopfer (Weltkrieg)
Das Kriegsopferversorgungsgesetz regelt die Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene.
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)?
Österreichische Staatsbürger, die
- als Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheeres der 1. Republik)
- durch vormilitärische Ausbildung
- durch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst)
- durch Kriegsgefangenschaft
- durch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oder
- durch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichs
- eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie
- deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen)
Leistungen für Kriegsbeschädigte
Rentenleistungen
- Beschädigtengrundrente ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent
- Zusatzrente und Familienzulagen (garantiertes Mindesteinkommen für Schwerbeschädigte)
- Schwerstbeschädigtenzulage
- Pflegezulage oder Blindenzulage
- Blindenführzulage
- Pauschalierter Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche
- Diätkostenzuschüsse
- Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
Heilfürsorge und orthopädische Versorgung
Berufliche und soziale Rehabilitation
Leistungen für Hinterbliebene
- Hinterbliebenenrente
- Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens der Stufe III
- Diätkostenzuschüsse
- Krankenversicherung
- Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
- Sterbegeld
- Gebührnisse für das Sterbevierteljahr
Antrag auf Gewährung von Witwen- beziehungsweise Witwerrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)
Antrag auf bargeldlose Rentenzahlung
Kontoerklärung (Word Dokument, 33Kb)
Antrag auf Gewährung der Gebührnisse für das Sterbevierteljahr nach dem Kriegsopfer- beziehungsweise Heeresversorgungsgesetz (KOVG, HVG)
Sterbevierteljahr (Word Dokument, 83Kb)




