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Home Soziales Sozialentschädigung Opfer der politischen Verfolgung

Inhalt

Opfer der politischen Verfolgung (Widerstandskämpfer)

Opfer der politischen Verfolgung ab dem 6. März 1933 und des Nationalsozialismus sowie deren Hinterbliebene haben Anspruch auf verschiedene Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz.

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG)?

Personen, die

  • Opfer des Kampfes oder
  • Opfer der politischen Verfolgung und
  • zum Zeitpunkt der Anspruchsanmeldung österreichische StaatsbürgerInnen sind und
  • am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft besessen bzw. vor dem 13. März 1938 mehr als zehn Jahre ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich hatten

sowie deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen)

Anträge sind bei den jeweiligen Bundessozialämtern einzubringen.

Amtsbescheinigung

bei bestimmten verfolgungsbedingten Gesundheitsschädigungen, mindestens einem Jahr Haft oder Anhaltelager oder mindestens sechs Monaten KZ-Haft. Amtsbescheinigungen sind auch für Hinterbliebene von Opfern vorgesehen, wenn das Opfer auf Grund der Verfolgung gestorben ist.

Die Amtsbescheinigung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung einer Rente. Seit 1. März 2002 besteht ein Rentenanspruch auch dann, wenn eine Amtsbescheinigung ausschließlich wegen Fehlens der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem 27. April 1945 nicht ausgestellt werden kann oder konnte.

Rentenleistungen

  • Opferrente ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent
  • Unterhaltsrente und Erziehungsbeitrag (einkommensabhängig)
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage oder Blindenzulage
  • Blindenführzulage
  • Pauschalierter Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche
  • Diätkostenzuschuss
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz

Opferausweis bei

  • Verlust der Freiheit durch mindestens drei Monate
  • Einkommensverlust oder -minderung
  • Abbruch oder mindestens dreieinhalbjährige Unterbrechung des Studiums oder der Berufsausbildung
  • Erzwungene Emigration
  • Leben im Verborgenen durch mindestens sechs Monate
  • Tragen des Judensterns durch mindestens sechs Monate
  • Freiheitsbeschränkung von mindestens sechs Monaten in Deutschland oder den von Deutschland besetzten Gebieten
  • Zwangssterilisation

Heilfürsorge und orthopädische Versorgung

Entschädigungen für erlittene Haftzeiten

Entschädigungen für erlittene Freiheitsbeschränkungen und Berufsschäden



Leistungen für Hinterbliebene

  • Hinterbliebenenrente (einkommensunabhängig)
  • Unterhaltsrente (einkommensabhängig)
  • Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens der Stufe III
  • Diätkostenzuschuss
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
  • Sterbegeld (für Träger der Bestattungskosten oder nachrangig bestimmte nahe Familienangehörige)
  • Gebührnisse für das Sterbevierteljahr ( für EhegattInnen oder waisenrentenberechtigte Kinder)

Anträge sind bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen einzubringen.

Weitere Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus

  • Einmalige Aushilfen und Zuschüsse aus dem Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge
  • Anerkennung von begünstigten Pensionszeiten
  • Geldleistungen aus dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und nach dem Entschädigungsfonds
  • Steuerfreibeträge