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Service und Formulare
Hier finden Sie Formulare und Anträge zu zu verschiedenen Themengebieten.
Entsendung von MitarbeiterInnen ins Ausland
Personen, die grenzüberschreitend erwerbstätig sind, sehen sich einer zweifachen Gefahr ausgesetzt: Ohne ergänzende Regelungen könnten beide der betroffenen Staaten Beiträge vom Einkommen dieser Person beanspruchen (was eine überproportionale Belastung wäre) oder kein Staat könnte sich für den Schutz als zuständig erachten (was eine gefährliche Lücke im Sozialschutz dieser Person und der Familienangehörigen bedeuten würde). Sowohl das Unionsrecht als auch die von Österreich geschlossenen Abkommen vermeiden diese Gefahren durch eindeutige Regelungen betreffend die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Grundsatz dabei ist, dass jeweils ein ganz klar festgelegter Staat für eine Erwerbstätigkeit zuständig ist. Grundsätzlich ist das jener Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
Mehr Information finden Sie im Artikel Anzuwendende Rechtsvorschriften.




